Zehn Fragen und Antworten zum Energiepass / Energieausweis

Energiepass / Energieausweis erstellen: Aufnahmen der Wärmebildkamera von BHU Baustoffe
Energiepass / Energieausweis erstellen: Aufnahmen der Wärmebildkamera von BHU Baustoffe

1.) Warum benötige ich einen Energiepass / Energieausweis?

Der Energieausweis soll sowohl Eigentümern und Vermietern als auch Kauf- und Mietinteressenten mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt bieten. Außerdem zeigt er Energiesparpotentiale und soll dadurch zur Wohnraummodernisierung motivieren.

2.) Wer braucht den Energieausweis?

Gebäudeeigentümer müssen Miet- oder Kaufinteressenten den Energiepass zugänglich machen.

3.) Wann muss der Energieausweis ausgestellt werden?

Bei einem bestehenden Gebäude muss der Energiepass nur bei Verkauf, Vermietung oder für den Antrag von Förderungskrediten zur Wohnraumsanierung ausgestellt werden.

4.) Wann besteht keine Verpflichtung?

Selbstnutzer benötigen für das jeweilige Gebäude keinen Energieausweis, solange das Gebäude nicht vermietet oder verkauft wird.

5.) Wer hat Anspruch auf Vorlage des Energieausweises?

Potentielle Mieter und Käufer. Sie haben allerdings kein Recht darauf, den Energiepass ausgehändigt zu bekommen.

5.) Wer hat Anspruch auf Vorlage des Energieausweises?

Potentielle Mieter und Käufer. Sie haben allerdings kein Recht darauf, den Energiepass ausgehändigt zu bekommen.

 

6.) Wann muss man den Energieausweis vorlegen?

Es gelten folgende Fristen für die Vorlage des Energieausweises:

  • Baujahr bis 1965: seit dem 1. Juli 2008
  • Baujahr ab 1966: ab dem 1. Januar 2009

7.) Welche Varianten des Energieausweises gibt es?

Es gibt zwei Ausweisvarianten:

  • Verbrauchsausweis: Wird auf Grundlage des Energieverbrauchs der Bewohner erstellt.
  • Bedarfsausweis:  Wird auf Grundlage einer Analyse des energetischen Zustands des Gebäudes erstellt.

8.) Welcher Ausweis ist für mich der richtige?

Das ist abhängig von der jeweiligen Situation.

  • Verbrauchsausweis: Er entsteht auf Grundlage der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre. Das individuelle Heizverhalten der Bewohner kann das Ergebnis stark beeinflussen.
  • Bedarfsausweis: Ein Energiefachberater analysiert nach einer Vor-Ort-Begehung Bausubstanz und Heizungsanlage des Gebäudes, deckt energetische Schwachstellen auf und gibt Empfehlungen zur Modernisierung.

9.) Wie lange ist ein Energiepass gültig?

Alle Energieausweise gelten zehn Jahre ab Ausstellung. Wird das Gebäude innerhalb dieser Zeit saniert, empfiehlt sich eine Überarbeitung.

10.) Welche Daten braucht der Energiefachberater?

Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage, Baupläne/Bauunterlagen, Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre.  Für die Erstellung eines Bedarfsausweises ist eine Vor-Ort-Begehung zwingend notwendig.